Zusstellung eines Schriftstückes durch Kundmachung
Zustellung eines Schriftstückes: Herr Helmut Johannes Ruck
Zustellung eines Schriftstückes durch Kundmachung an der Amtstafel
Herrn
Helmut Johannes Ruck
geb. 08.03.1980
dzt. unbekannten Aufenthaltes
Im Sinne des § 25 Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982 idgF. werden Sie davon verständigt, dass bei der Behörde ein Ihnen zustehendes Schriftstück aufliegt.