Zusstellung eines Schriftstückes durch Kundmachung
Zustellung eines Schriftstückes: Herr Alexander Schmid
Zustellung eines Schriftstückes durch Kundmachung an der Amtstafel
Herrn
Alexander SCHMID
geb.
dzt. unbekannten Aufenthaltes
zuletzt wohnhaft gewesen Eggenberger Gürtel 38/Top 1
8020 Graz
Im Sinne des § 25 Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982 idgF. werden Sie davon verständigt, dass bei der Behörde ein Ihnen zustehendes Schriftstück aufliegt.
Sollten Sie das Schriftstück bis zum 02.10.2019 nicht beheben, so gilt die Zustellung als bewirkt.