Aufforderung zur Übernahme eines Fahrzeuges
Aufforderung zur Übernahme eines Fahrzeuges gemäß § 89a StVO - Unbekannt
Aufforderung zur Übernahme eines Fahrzeuges
gemäß § 89a Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO)
gegen Unbekannt
Am 18.02.2020 wurde ein PKW VW Sharan, weiß lackiert, Baujahr ca. 2000-2004, direkt
vor der Grundstückseinfahrt in 8616 Gasen, Sonnleitberg 97 an der Landesstraße 104
abgestellt. Am abgestellten Fahrzeug befanden sich keine Kennzeichen, auch war keine
Fahrgestellnummer ablesbar. Ein Zulassungsbesitzer oder Fahrzeuginhaber konnte daher
nicht ausgeforscht werden.
Im gegenständlichen Fall ist das oben angeführte Kraftfahrzeug sohin abgeschleppt und auf
dem privaten Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Gasen, in 8616 Gasen, Sonnleitberg
99, abgestellt worden.
Sie werden hiermit aufgefordert, dieses Fahrzeug binnen 2 Monaten, gerechnet vom Tage der
Zustellung (hier gilt § 25 Zustellgesetz - ZustG), also spätestens bis 25. Mai 2020 abzuholen
und zu übernehmen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist geht das Eigentum am
Kraftfahrzeug auf den Erhalter der Straße (Land Steiermark) über.
Hinweis: Das Entfernen und Aufbewahren des abgeschleppten Fahrzeuges erfolgt auf Kosten
des Zulassungsbesitzers bei zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen oder Anhängern bzw.
des Inhabers bei nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen.