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Gewerbeberechtigung

Teilleistungen

Gewerbe - Ausweise für bestimmte Berufe
Gastgewerbe - Änderung der Betriebsart
Gewerberechtlicher Geschäftsführer - Ausscheiden
Gewerberechtlicher Geschäftsführer - Bestellung
Eröffnung einer Filiale
EWR-Bescheinigungen - Ausstellung
Schließung einer Filiale
Feststellung individuelle Befähigung
Gewerbeanmeldung
Gastgewerbe - Abweichende Maßnahmen - Mindestausstattung
Namensänderungen
Gewerbeausschluss - Nachsicht
Gewerbe - Rechtsnachfolge - Fortbetrieb
Gewerbe - Rechtsnachfolge - Umgründung
Ausnahmen von Schutzbestimmungen
Änderung des Betriebsstandortes
GISA-Auszug, Auskünfte aus dem GISA
Gewerbeberechtigung - Zurücklegung

Kurzbeschreibung

Die Gewerbeberechtigung ist das Recht zur Ausübung einer bestimmten gewerblichen Tätigkeit.

Allgemeine Informationen

Hier finden Sie unter anderem die GISA Online-Formulare

Gewerbliches Berufsrecht - Verwaltung - Land Steiermark

 

Tätigkeiten, die selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden, unterliegen der Gewerbeordnung (GewO). Dabei wird zwischen reglementierten und freien Gewerben unterschieden.

Bei reglementierten Gewerben bedarf es eines Befähigungsnachweises (z.B. Tischlerin/Tischler, Metalltechnik, Ingenieurbüros). Die Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, heißen freie Gewerbe (z.B. Betrieb von Tankstellen). Alle Gewerbe, die in der Gewerbeordnung nicht ausdrücklich als reglementierte Gewerbe eingestuft werden, zählen zu den freien Gewerben.

Einige Tätigkeiten sind von der Gewerbeordnung ausgenommen. Das sind zum Beispiel die Land- und Forstwirtschaft oder der Bergbau. Auch selbstständige Berufe wie beispielsweise Ärztin/Arzt, Notarin/Notar und Apothekerin/Apotheker unterliegen nicht der Gewerbeordnung, sondern sind durch andere Gesetze geregelt. Ebenso unterliegt der Privatunterricht nicht der Gewerbeordnung.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle finden: Wählen Sie bitte je nach Leistung Ihre Wohnsitzgemeinde bzw. die Gemeinde der Arbeitsstätte.

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zu den Verantwortlichen der Verarbeitung und zu den Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite (https://datenschutz.stmk.gv.at).

 

Weitere Infos

  • Gewerbe - Ausweise für bestimmte Berufe
  • Gastgewerbe - Änderung der Betriebsart
  • Gewerberechtlicher Geschäftsführer - Ausscheiden
  • Gewerberechtlicher Geschäftsführer - Bestellung
  • Eröffnung einer Filiale
  • EWR-Bescheinigungen - Ausstellung
  • Schließung einer Filiale
  • Feststellung individuelle Befähigung
  • Gewerbeanmeldung
  • Gastgewerbe - Abweichende Maßnahmen - Mindestausstattung
  • Namensänderungen
  • Gewerbeausschluss - Nachsicht
  • Gewerbe - Rechtsnachfolge - Fortbetrieb
  • Gewerbe - Rechtsnachfolge - Umgründung
  • Ausnahmen von Schutzbestimmungen
  • Änderung des Betriebsstandortes
  • GISA-Auszug, Auskünfte aus dem GISA
  • Gewerbeberechtigung - Zurücklegung

Kontakt

  • BH Weiz
  • +43 (0)3172 600-0
  • E-Mail
  • Parteienverkehr:
    Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung
    Amtsstunden:
    Mo-Do 8:00-15:00 Uhr und Fr 08:00-12:30 Uhr

Geodaten

  • Lageplan

Schriftliche Kontaktaufnahme

Wenn Sie mit uns schriftlich Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
  • Schriftlicher Kontakt

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MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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