Zustellung eines Schriftstückes durch Kundmachung
Zustellung eines Schriftstückes
Zustellung eines Schriftstückes an den unbekannten Veranstalter 8200 Franz Josef Straße 20
Zustellung eines Schriftstückes durch Kundmachung an der Amtstafel
Ggst.: BHWZ-35055/2026-4
Bekanntmachung Amtstafel.
Zustellung eines Schriftstückes
durch Kundmachung an der Amtstafel
Verständigung gem. § 25 Zustellgesetz, BGBl. Nr. 205/2022 idgF
Im Sinne des § 25 Zustellgesetz, BGBl Nr. 205/2022 i.d.g.F, werden Sie davon verständigt, dass bei dieser Behörde ein Ihnen zuzustellendes Schriftstück aufliegt.
Sollten Sie das Schriftstück nicht bis zum
22.02.2026
beheben, so gilt die Zustellung als bewirkt.
Mit freundlichen Grüßen.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
(Mag. Katrin Gabriel)
Angeschlagen am: 02.02.2026
