Zustellung eines Schriftstückes durch öffentliche Kundmachung
Zustellung eines Schriftstückes
Zustellung eines Schriftstückes durch öffentliche Kundmachung - Zvonimir Koloda
Zustellung eines Schriftstückes durch öffentliche Kundmachung an der Amtstafel
Ggst.: BHWZ-65077/2026-6
Zustellung eines Schriftstückes durch öffentliche Kundmachung
Zustellung eines Schriftstückes
durch öffentliche Kundmachung an der Amtstafel
an Herrn Zvonimir Koloda derzeit unbekannten Aufenthaltes
Verständigung gem. § 25 Zustellgesetz, BGBl. Nr. 205/2022 idgF
Im Sinne des § 25 Zustellgesetz, BGBl Nr. 205/2022 i.d.g.F, werden Sie davon verständigt, dass bei dieser Behörde ein Ihnen zuzustellendes Schriftstück aufliegt.
Sollten Sie das Schriftstück nicht bis zum
23.04.2026
beheben, so gilt die Zustellung als bewirkt.
Mit freundlichen Grüßen.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
(Andrea Pieber-Alber)
