Zustellung eines Schriftstückes durch öffentliche Kundmachung
Zustellung eines Schriftstückes
Zustellung eines Schriftstückes durch öffentliche Kundmachung - Moik Patrick Bernhard
Zustellung eines Schriftstückes durch öffentliche Kundmachung an der Amtstafel
Ggst.: BHWZ-202655/2026-8
Zustellung eines Schriftstückes durch öffentliche Kundmachung an Moik Patrick Bernhard derzeit unbekannten Aufenthaltes
Gemäß § 25 Zustellgesetz, BGBl Nr. 205/2022 i.d.g.F., werden Sie davon verständigt, dass bei dieser
Behörde ein Ihnen zuzustellendes Schriftstück aufliegt.
Sollten Sie das Schriftstück bis zum 08.10.2026 nicht beheben, so gilt die Zustellung als bewirkt.
Mit freundlichen Grüßen.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
(Andrea Pieber-Alber)
Kundmachung:
Kundmachung_Moik_Patrick Bernhard
