Zustellung eines Schriftstückes durch öffentliche Kundmachung
Zustellung eines Schriftstückes
Zustellung eines Schriftstückes durch öffentliche Kundmachung - Tibor Balog
Zustellung eines Schriftstückes durch öffentliche Kundmachung an der Amtstafel
Ggst.: BHWZ-318277/2026-6
Zustellung eines Schriftstückes durch öffentliche Kundmachung an Tibor Balog derzeit unbekannten Aufenthaltes
Gemäß § 25 Zustellgesetz, BGBl Nr. 205/2022 i.d.g.F., werden Sie davon verständigt, dass bei dieser
Behörde ein Ihnen zuzustellendes Schriftstück aufliegt.
Sollten Sie das Schriftstück bis zum 02.11.2026 nicht beheben, so gilt die Zustellung als bewirkt.
Mit freundlichen Grüßen.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
(Andrea Pieber-Alber)
Kundmachung:
Tibor Balog_Kundmachung
