Franz MOSBACHER, 8190 Gschaid bei Birkfeld, Gschaid 122
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Ronald Müllwisch
Tel.: (03172) 600- 220
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 16. April 2013
BHWZ-4.1 57/2012
Ggst.: Franz MOSBACHER,
8190 Birkfeld, Galgenwaldweg 4;
Änderungen in der Schlosserei
Standort: 8190 Gschaid bei Birkfeld, Gschaid 122
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
Montag, dem 29. April 2013, um ca. 14:00 Uhr.
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
an Ort und Stelle
Mit Eingabe vom 10. März 2013 hat Herr Franz MOSBACHER, 8190 Birkfeld, Galgenwaldweg 4, bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz um Erteilung der gewerberechtlichen Genehmigung für die Verwendung eines Stationärmotors (betrieben mit Speiseöl), in der Schlosserei, auf den Grundstücken Nr. 158 und 29/3, KG. Gschaid, Gemeinde Gschaid bei Birkfeld, angesucht.
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG des Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
gesetz 1991 idgF,
§ 93 (2) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994, BGBL 450 idgF.
Verhandlungsleiter: Mag. Ronald MÜLLWISCH
bautechnischer Amtssachverständiger: DI Karl AMTMANN
maschinentechnischer Amtssachverständiger: DI Richard RIEDELSBERGER
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu be¬steht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller ein¬gereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beeinträch¬tigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen er¬heben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe .....)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben wer-den, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhand-lung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nach¬träg¬liche Ein¬wen¬dun-gen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991).
Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Bei geringfügigen Grundinanspruchnahmen würden im Wasserrechtsverfahren die erforderlichen Dienstbarkeiten eingeräumt werden, wenn dagegen keine Einwendungen erhoben werden.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
Rechtsanwälten und Notaren,
amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit.
In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Be¬zirks¬haupt¬mann-schaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) Herrn Franz MOSBACHER, 8190 Birkfeld, Galgenwaldweg 4,
auch zur Information per E-Mail an: office@schlosserei-mosbacher.at,
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestellten Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2.) die Gemeinde in 8190 Gschaid bei Birkfeld, ( 5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen.
Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahme-vermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die benachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf ersichtlich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Verfahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme, (z. H. Herrn Ing. Martin FELDBACHER)
unter Anschluss des Plansatzes "A",
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung einer bautechnischen Amtssachverständigen,
(z. H. Herrn DI Karl AMTMANN),
unter Anschluss des Plansatzes "B",
5.) das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 15, Maschinentechnik,
8010 Graz, Landhausgasse 7,
wegen Entsendung eines maschinentechnischen Amtssachverständigen,
(z. H. Herrn DI Richard RIEDELSBERGER),
unter Anschluss des Plansatzes "C",
6.) Frau Sofie MOSBACHER, 8190 Birkfeld, Galgenwaldweg 4,
7.) Herrn Walter SEITINGER, 8190 Birkfeld, Rüsthausstraße 6.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Ronald MÜLLWISCH, e.h.
F.d.R.d.A.: