Magna Presstec AG, 8160 Krottendorf, Elin-Süd-Straße 16; Änderungen im Werk I. Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Eva Langmann
Tel.: (03172) 600 - 221
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 10. Mai 2013
BHWZ-4.1 232/2012
Ggst.: Magna Presstec AG,
8160 Krottendorf, Elin-Süd-Straße 16; Änderungen im Werk I.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994.
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
Montag, dem 27. Mai 2013 um 09:00 Uhr.
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
an Ort und Stelle
Mit Eingabe vom 08. April 2013 hat die Magna Presstec AG, 8160 Krottendorf, Elin-Süd-Straße 16, bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz die gewerberechtliche Änderungsgeneh-migung für das Werk I, auf dem Grundstück Nr. 576/2, KG Krottendorf, Gemeinde Krot-tendorf, beantragt.
Bauliche Anlagen: 1. Errichten eines Mitarbeiterparkplatzes
2. Überdachung des südöstlichen Halleneinfahrtsbereiches
3. Schließen eines Freilagers
4. Errichten einer Überdachung
Maschinelle Anlagen: Inbetriebnahme von Produktions- und
Instandhaltungsanlagen
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
Gesetz 1991 idgF,
§ 93 (3) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz idgF.
Verhandlungsleiter: Mag. Eva LANGMANN
bautechnische Amtssachverständige: DI Barbara MEISTERHOFER
maschinentechnischer Amtssachverständiger: DI Richard RIEDELSBERGER
schallschutztechnischer Amtssachverständiger: Ing. Dietmar SAUER
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu be¬steht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller ein¬gereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beein-träch¬tigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen er-heben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe .....)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben wer-den, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhand-lung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nach¬träg¬liche Ein¬wen¬dun-gen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991).
Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
Rechtsanwälten und Notaren,
amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit.
In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Be¬zirks¬haupt¬mann-schaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) die Magna Presstec AG, 8160 Krottendorf, Elin-Süd-Straße 16,
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestellten Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2.) die Gemeinde in 8160 Krottendorf ( 5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen.
Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahme-vermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die be-nachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf er-sichtlich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Ver-fahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme,
unter Anschluss des Plansatzes "A",
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung einer bautechnischen Amtssachverständigen:
(z. H. Frau DI Barbara MEISTERHOFER),
unter Anschluss des Plansatzes "B",
5.) das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 15, Maschinentechnik,
8010 Graz, Landhausgasse 7,
wegen Entsendung eines maschinentechnischen Amtssachverständigen,
unter Anschluss des Plansatzes "C" (z. H. Herrn DI Richard RIEDELSBERGER),
6.) das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 15,
Energie, Wohnbau, Technik, 8010 Graz, Landhausgasse 7,
wegen Entsendung eines schallschutztechnischen Amtssachverständigen,
(z. H. Herrn Ing. Dietmar SAUER),
7.) Herrn Alfred LEINER, 8160 Krottendorf, Hauptstraße 18,
8.) Frau Rosa LEINER, 8160 Krottendorf, Hauptstraße 18,
9.) Frau Edith KASPAR, 8160 Krottendorf, Gartengasse 9,
10.) Herrn Kurt SCHÖCK, 8160 Weiz, Goethegasse 21,
11.) Frau Ernestine SCHÖCK, 8160 Weiz, Goethegasse 21,
12.) Frau Ulrike MATZHOLD, 8261 Sinabelkirchen, Untergroßau 150,
13.) Herrn Karl SCHWARZL, 8160 Krottendorf, Krottendorfer Hauptstraße 34,
14.) Frau Herta SCHWARZL, 8160 Krottendorf, Krottendorfer Hauptstraße 34,
15.) Herrn Josef REISENHOFER, 8160 Krottendorf, Elin-Süd-Straße 8,
16.) Frau Anna REISENHOFER, 8160 Krottendorf, Elin-Süd-Straße 8,
17.) Herrn Johann STREMPFL, 8160 Krottendorf, Ackeraustraße 25,
18.) Herrn Alois FISCHER, 8160 Krottendorf, Elin-Süd-Straße 9,
19.) Herrn Franz STEINBAUER, 8160 Krottendorf, Gartengasse 13,
20.) Frau Rosa Maria STEINBAUER, 8160 Krottendorf, Gartengasse 13,
21.) Frau Roswitha HERBST, 8160 Krottendorf, Elin-Süd-Straße 6,
22.) Herrn Harald KLAMMINGER, 8160 Krottendorf, Ackeraustraße 17,
23.) Frau Dagmar KLAMMINGER, 8160 Krottendorf, Ackeraustraße 17,
24.) Herrn Alois SCHWEIGHOFER, 8160 Krottendorf, Krottendorfgasse 11,
25.) Frau Gertrud SCHWEIGHOFER, 8160 Krottendorf, Krottendorfgasse 11,
26.) Herrn Friedrich GEISSLER, 8160 Weiz, Ackeraustraße 19,
27.) Frau Hermine GEISSLER, 8160 Weiz, Ackeraustraße 19,
28.) Herrn Reinhold Peter ZINK, 8160 Weiz, Ackeraustraße 21,
29.) Frau Hermine PIEBER, 8171 St. Kathrein am Offenegg, I. Viertel 34,
30.) die MID Liegenschaftsverwaltungs AG, 2522 Oberwaltersdorf, Magna Straße 1,
31.) Herrn Gerhard NEUHOLD, 8160 Krottendorf, Elin-Süd-Straße 11,
32.) Frau Ernestine KÖCK, 8160 Krottendorf, Ackeraustraße 39,
33.) Herrn Roland Michael STEINSCHERER, 8160 Weiz, Gartengasse 15,
34.) die Stadtgemeinde in 8160 Weiz,
35.) die ANDRITZ HYDRO GmbH, 1140 Wien, Penzinger Straße 76.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Eva LANGMANN, e.h.
F.d.R.d.A.: