Willingshofer GesmbH, 8616 Gasen, Sonnleitberg 42; Stahlbaubetrieb – Erweiterung Halle.. Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Ronald Müllwisch
Tel.: (03172) 600 - 220
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 15. Mai 2013
BHWZ-4.1 191/2012
Ggst.: Willingshofer GesmbH,
8616 Gasen, Sonnleitberg 42; Stahlbaubetrieb - Erweiterung Halle.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994.
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
Donnerstag, dem 06. Juni 2013 um ca. 11:00 Uhr.
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
an Ort und Stelle
Mit Eingabe vom 16. April 2013 hat die Willingshofer GesmbH, 8616 Gasen, Sonnleitberg 42, bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz die gewerberechtliche Genehmigung für die Än-derung und den Betrieb der Betriebsanlage, auf den Grundstücken Nr. 318/1 und 318/3, KG Gasen, Gemeinde Gasen, beantragt.
Kurzbeschreibung des Projektes: Zubau einer Halle für Lager und
Werkstättennutzung
Maschinelle Anlagen: Änderung der Lackieranlage, Krananlage,
Ölfeuerungsanlage
Erstgenehmigung Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz
vom 04. Dezember 2006, GZ.: 4.1-254/2006
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
Gesetz 1991 idgF,
§ 93 (3) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz idgF.
Verhandlungsleiter: Mag. Ronald MÜLLWISCH
bautechnischer Amtssachverständiger: DI Karl AMTMANN
maschinentechnischer Amtssachverständiger: DI Erich RAUCH
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu be¬steht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller ein¬gereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beein-träch¬tigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen er-heben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe .....)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben wer-den, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhand-lung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nach¬träg¬liche Ein¬wen¬dun-gen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991).
Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
Rechtsanwälten und Notaren,
amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit.
In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Be¬zirks¬haupt¬mann-schaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) die Willingshofer GesmbH, 8616 Gasen, Sonnleitberg 42, mit der Bitte, bis zur Verhandlung eine aktualisierte Maschinenliste bereit zu halten!
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestellten Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2.) die Gemeinde in 8616 Gasen ( 5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen.
Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahme-vermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die be-nachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf er-sichtlich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Ver-fahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme (z. H. Herrn Ing. Martin FELDBACHER),
unter Anschluss des Plansatzes "A",
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung eines bautechnischen Amtssachverständigen:
(z. H. Herrn DI Karl AMTMANN),
unter Anschluss des Plansatzes "B",
5.) das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 15, Maschinentechnik,
8010 Graz, Landhausgasse 7,
wegen Entsendung eines maschinentechnischen Amtssachverständigen,
unter Anschluss des Plansatzes "C" (z. H. Herrn DI Erich RAUCH),
6.) Herrn DI Reinhard RATH, staatlich bef. u. beeid. Zivilingenieur, per E-Mail an: office@zt-rath.at,
7.) Herrn Siegfried WILLINGSHOFER sen., 8616 Gasen, Sonnleitberg 42,
8.) Herrn DI Siegfried WILLINGSHOFER, 8616 Gasen, Sonnleitberg 42,
9.) Herrn Gerhard WILLINGSHOFER, 8616 Gasen, Sonnleitberg 42,
10.) Frau Andrea FEICHTENHOFER, 8616 Gasen, Sonnleitberg 42,
11.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Straßenbau und Verkehrswesen,
12.) die ALMLAND eGen, 8160 Weiz, Marburger Straße 51,
13.) Herrn Dr. Friedrich RITTER, 8616 Gasen, Sonnleitberg 38,
14.) Frau Barbara RITTER, 8616 Gasen, Sonnleitberg 38,
15.) Herrn Manfred KOPP, 8190 Waisenegg 187,
16.) Herrn Gottfried STELZER, 8616 Gasen, Sonnleitberg 34,
17.) Frau Heidelinde PESSL, 8616 Gasen, Sonnleitberg 34.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Ronald MÜLLWISCH, e.h.
F.d.R.d.A.: