MODES Christina, 8200 Laßnitzthal 55; Fitness- und Schlankheitsstudio in 8200 Gleisdorf, Weizer Straße 49
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Eva Langmann
Tel.: (03172) 600 - 221
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 17. Mai 2013
BHWZ-4.1 140/2011
Ggst.: MODES Christina,
8200 Laßnitzthal 55;
Fitness- und Schlankheitsstudio in 8200 Gleisdorf, Weizer Straße 49. .
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994.
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
Montag, dem 03. Juni 2013 um ca. 11:00 Uhr.
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
an Ort und Stelle
Mit Eingabe vom 28. Juli 2011 hat Frau Christina MODES, 8200 Laßnitzthal 55, bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz die gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Fitness- und Schlankheitsstudios, auf dem Grundstück Nr. 181/1, KG Gleisdorf, Stadtgemeinde Gleisdorf, beantragt.
Kurzbeschreibung des Projektes: Power-Plate-Studio
Bauliche Anlagen: WC, Dusche mit Vorraum,
WC 1 x Damen, 1 x Herren
Maschinelle Anlagen: 4 Power-Plates
Heizungsanlage: Gasheizung
Ausweisung im Flächenwidmungsplan: 0,2-1,0
Gesamtbetriebsfläche: 200 m²
elektrischer Gesamtanschlusswert: ca. 2.200 W
Gesamtzahl der motorischen Leistung (kW),
die zum Antrieb der
Maschinen notwendig sind: 0,8 kW
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
Gesetz 1991 idgF,
§ 93 (2) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz idgF.
Verhandlungsleiter: Mag. Ronald MÜLLWISCH
bautechnische Amtssachverständige: DI Barbara MEISTERHOFER
maschinentechnischer Amtssachverständiger: DI Erich RAUCH
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu be¬steht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller ein¬gereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beein-träch¬tigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen er-heben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe .....)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben wer-den, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhand-lung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nach¬träg¬liche Ein¬wen¬dun-gen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991).
Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
Rechtsanwälten und Notaren,
amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit.
In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Be¬zirks¬haupt¬mann-schaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) Frau Christina MODES, 8200 Laßnitzthal 55,
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestellten Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2.) die Stadtgemeinde in 8200 Gleisdorf ( 5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen.
Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahme-vermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die be-nachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf er-sichtlich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Ver-fahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme, (z. H. Herrn Ing. Martin FELDBACHER)
unter Anschluss des Plansatzes "A",
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung einer bautechnischen Amtssachverständigen,
(z. H. Frau DI Barbara MEISTERHOFER),
unter Anschluss des Plansatzes "B",
5.) das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 15, Maschinentechnik,
8010 Graz, Landhausgasse 7,
wegen Entsendung eines maschinentechnischen Amtssachverständigen,
(z. H. Herrn DI Erich RAUCH),
unter Anschluss des Plansatzes "C".
6.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Steirischer Zentralraum in 8020 Graz, Bahnhofgürtel 77, Referat Straßenbau und Verkehrswesen,
7.) Herrn Herbert WINKLER, 8756 St. Georgen ob Judenburg, Pichlhofen 75,
8.) Herrn Kurt WINKLER, 8756 St. Georgen ob Judenburg, Pichlhofen 75,
9.) Frau Elisabeth MORON, D-45145 Essen, Kasseler-Straße 14,
10.) Frau Elfriede VITALE-STROBL, 8042 Graz, Eisteichgasse 18.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Eva LANGMANN, e.h.
F.d.R.d.A.: