Teofil COMAN, 8160 Mitterdorf an der Raab, Pichl an der Raab 102; Lagerhallen in 8181 Unterfladnitz, Sonnbergweg 30.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Eva Langmann
Tel.: (03172) 600 - 221
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 06. Juni 2013
BHWZ-4.1 113/2013
Ggst.: Teofil COMAN,
8160 Mitterdorf an der Raab, Pichl an der Raab 102;
Lagerhallen in 8181 Unterfladnitz, Sonnbergweg 30.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994.
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
Donnerstag, dem 20. Juni 2013, im Anschluss an die Bauverhandlung
zu GZ.: BHWZ-3.2-8/2013.
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer: an Ort und Stelle
Mit Eingabe vom 29. Mai 2013 hat Herr Teofil COMAN, 8160 Mitterdorf an der Raab, Pichl
an der Raab 102, bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz die gewerberechtliche Änderungsgenehmigung
für den Umbau der bereits mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz
vom 24. August 2011, GZ.: 4.1-140/2010, genehmigten Lagerhallen, auf den Grundstücken
Nr. 357/2 und 357/3, KG Dietmannsdorf, Gemeinde Unterfladnitz, beantragt.
Kurzbeschreibung des Projektes: Umbau der bereits genehmigten Lagerhallen
Erstgenehmigung Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz
vom 24. August 2011, GZ.: 4.1-140/2010
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
Gesetz 1991 idgF,
§ 93 (3) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz idgF.
Verhandlungsleiter: Mag. Eva LANGMANN
anlagentechnischer Amtssachverständiger: Ing. Hubert MAIER
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller
eingereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beeinträchtigt
zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen erheben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe .....)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben werden, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nachträgliche Einwendungen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991). Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
• Rechtsanwälten und Notaren,
• amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
•
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit. In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) Herrn Teofil COMAN, 8160 Mitterdorf an der Raab, Pichl an der Raab 102,
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestellten
Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2.) die Gemeinde in 8181 Unterfladnitz ( 5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen. Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahmevermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die benachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf ersichtlich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Verfahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme (z. H. Herrn Ing. Martin FELDBACHER),
unter Anschluss des Plansatzes "A",
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2,
Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung eines anlagentechnischen Amtssachverständigen:
(z. H. Herrn Ing. Hubert MAIER),
unter Anschluss des Plansatzes "B",
5.) Frau Mihaela-Dorina COMAN, 8160 Mitterdorf an der Raab, Pichl an der Raab 102,
6.) Herrn Johannes MATZHOLD, 8181 Unterfladnitz, Arndorf 72,
7.) Frau Marianne OBERWELZ, 9020 Klagenfurt, Welzeneggerstraße 78,
8.) Herrn Friedrich EGGER, 8181 Unterfladnitz, Dietmannsdorf 19,
9.) die Marktgemeinde in 8181 St. Ruprecht an der Raab,
10.) das Planungsbüro BM Dipl.-HTL-Ing. Bernhard REICHENBÄCK,
8252 Mönichwald, Schmiedviertel 14.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Eva LANGMANN, e.h.
F.d.R.d.A.: