Martin RIEGER, 8183 Floing 143; Servicestation.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Eva Langmann
Tel.: (03172) 600 - 220
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 18. Juni 2013
BHWZ-4.1 115/2013
Ggst.: Martin RIEGER, 8183 Floing 143; Servicestation.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994.
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
Donnerstag, dem 04. Juli 2013 um ca. 10:30 Uhr.
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
Gemeindeamt Floing
Mit Eingabe vom 10. Juni 2013 hat Herr Martin RIEGER, 8183 Floing 143, bei der Be-zirkshauptmannschaft Weiz die gewerberechtliche Änderungsgenehmigung für eine Ser-vicestation, auf dem Grundstück Nr. 1345, KG Floing, Gemeinde Floing, beantragt.
Kurzbeschreibung des Projektes: Errichtung einer Servicestation
Außenanlagen: betonierte Parkplätze
Betriebszeiten: Montag-Freitag, 07:30-19:00 Uhr,
Samstag 07:30-15:00 Uhr
Verhandlungsleiter: Mag. Ronald MÜLLWISCH
anlagentechnischer Amtssachverständiger: DI Karl AMTMANN
schalltechnischer Amtssachverständiger: Ing. Dietmar SAUER
Erstgenehmigung Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz
vom 23. Oktober 2003, GZ.: 4.1-182/2003.
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
Gesetz 1991 idgF,
§ 93 (3) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz idgF.
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu be¬steht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller ein¬gereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beein-träch¬tigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen er-heben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe .....)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben wer-den, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhand-lung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nach¬träg¬liche Ein¬wen¬dun-gen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991).
Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
Rechtsanwälten und Notaren,
amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit.
In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Be¬zirks¬haupt¬mann-schaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) Herrn Martin RIEGER, 8192 Strallegg 134 und per E-Mail an: rieger.ma@gmx.at,
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestellten Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2.) die Gemeinde in 8183 Floing ( 5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen.
Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahme-vermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die be-nachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf er-sichtlich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Ver-fahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme (z. H. Herrn Ing. Martin FELDBACHER),
unter Anschluss des Plansatzes "A",
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung eines anlagentechnischen Amtssachverständigen:
(z. H. Herrn DI Karl AMTMANN),
unter Anschluss des Plansatzes "B",
5.) das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 15,
Energie, Wohnbau, Technik, 8010 Graz, Landhausgasse 7,
wegen Entsendung eines schalltechnischen Amtssachverständigen,
(z. H. Herrn Ing. Dietmar SAUER),
unter Anschluss des Plansatzes „C",
6.) Herrn Wilfried SCHREI, 8183 Floing 144,
7.) Frau Sylvia FISCHER, 8183 Floing 144,
8.) Frau Gertraud GRUBER, 8183 Floing 36,
9.) Frau Elfriede PÖLZLER, 8183 Floing 34,
10.) Frau Andrea RIEGER, 8183 Floing 143,
11.) Herrn Peter GRUBER, 7312 Horitschon, Hauptstraße 7,
12.) Frau Doris MAGISTER, 2100 Korneuburg, Schanzfeldgasse 39,
13.) Frau Claudia HEIDEN, 2100 Korneuburg, Niko Dostal Straße 2,
14.) Herrn Ronald SCHREI, 3595 Brunn an der Wild, Aufeldweg 6b.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Eva LANGMANN, e.h.
F.d.R.d.A.: