CLEANSTGAS GmbH, 8321 St. Margarethen an der Raab, Industriestraße 12; Erweiterung der bestehenden Betriebshalle.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Eva Langmann
Tel.: (03172) 600 - 220
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 27. Juni 2013
BHWZ-4.1 235/2012
Ggst.: CLEANSTGAS GmbH,
8321 St. Margarethen an der Raab, Industriestraße 12;
Erweiterung der bestehenden Betriebshalle..
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994.
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
Donnerstag, den 11. Juli 2013 um 09:00 Uhr.
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
an Ort und Stelle
Mit Eingabe vom 21. November 2012 hat die CLEANSTGAS GmbH, 8321 St. Margarethen an der Raab, Industriestraße 12, bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz die gewerberechtliche Änderungsgenehmigung für die Betriebsanlage, auf dem Grundstück Nr. 681/7, KG St. Margarethen an der Raab, Marktgemeinde St. Margarethen an der Raab, beantragt.
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
Gesetz 1991 idgF,
§ 93 (3) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz idgF.
Verhandlungsleiter: Mag. Eva LANGMANN
bautechnischer Amtssachverständiger: Ing. Hubert MAIER
maschinentechnischer Amtssachverständiger: DI Otto SIMONER
elektrotechnischer Amtssachverständiger: DI Michael EISENDLE
immissionstechnischer Amtssachverständiger: DI Dr. Thomas PONGRATZ
emissionstechnische Amtssachverständige: Mag. Dr. Ingrid WINTER
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu be¬steht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller ein¬gereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beein-träch¬tigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen er-heben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe .....)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben wer-den, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhand-lung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nach¬träg¬liche Ein¬wen¬dun-gen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991).
Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
Rechtsanwälten und Notaren,
amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit.
In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Be¬zirks¬haupt¬mann-schaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) die CLEANSTGAS GmbH, 8321 St. Margarethen an der Raab, Industriestraße 12,
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestellten Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2.) die Marktgemeinde in 8321 St. Margarethen an der Raab ( 5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen.
Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahme-vermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die be-nachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf er-sichtlich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Ver-fahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme (z. H. Herrn Ing. Martin FELDBACHER),
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung eines bautechnischen Amtssachverständigen:
(z. H. Herrn Ing. Hubert MAIER),
unter Anschluss des Plansatzes "C",
5.) das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 15, Maschinentechnik,
8010 Graz, Landhausgasse 7,
wegen Entsendung eines maschinentechnischen Amtssachverständigen,
(z. H. Herrn DI Otto SIMONER),
unter Anschluss des Plansatzes "D",
6.) das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 15, Energie, Wohnbau, Technik,
8010 Graz, Landhausgasse 7,
wegen Entsendung einer emissionstechnischen Amtssachverständigen,
(z. H. Frau Mag. Dr. Ingrid WINTER),
7.) das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 15, Energie, Wohnbau, Technik,
8010 Graz, Landhausgasse 7,
wegen Entsendung eines elektrotechnischen Amtssachverständigen,
(z. H. Herrn DI Michael EISENDLE) (Plansatz „A" wurde bereits übermittelt),
8.) das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 15,
Energie, Wohnbau, Technik, 8010 Graz, Landhausgasse 7,
wegen Entsendung eines immissionstechnischen Amtssachverständigen,
(z. H. Herrn DI Dr. Thomas PONGRATZ) (Plansatz „B" wurde bereits übermittelt),
9.) Herrn Karl MIESSL, 8321 St. Margarethen an der Raab 10.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Eva LANGMANN, e.h.
F.d.R.d.A.: