Thomas Lipp, Kfz-Aufbereitung in 8261 Sinabelkirchen, Gnieß 54/3
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT WEIZ
GZ .: BHWZ-4.1-138/2013
Ggst.: Thomas LIPP,
8311 Markt Hartmannsdorf, Reith 14;
Kfz-Aufbereitungsbetrieb in
8261 Sinabelkirchen, Gnieß 54/3 -
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994.
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Ronald Müllwisch
Tel.: (03172) 600- 220
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 24. Juli 2013
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
Donnerstag, dem 08. August 2013 um 09:00 Uhr.
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
Marktgemeindeamt Sinabelkirchen
Mit Eingabe vom 01. Juli 2013 hat Herr Thomas LIPP, 8311 Markt Hartmannsdorf, Reith 14, bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz die gewerberechtliche Genehmigung für die Er-richtung und den Betrieb eines Kfz-Aufbereitungsbetriebes, auf dem Grundstück Nr. 1901, KG Gnieß, Marktgemeinde Sinabelkirchen, beantragt.
Kurzbeschreibung des Projektes: Kfz-Aufbereitung
Bauliche Anlagen: 1 Werkstatt, 2 Büros, 1 Lagerraum
Außenanlagen: Einfahrt/Parkplatz
Maschinelle Anlagen: Dampfstrahler, Industrie-Nass- bzw. Tro-ckensauger, Poliermaschine, Kompressor, Tor-nador
Betriebszeiten: 06:00-19:00 Uhr
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
Gesetz 1991 idgF,
§ 93 (2) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz idgF.
Verhandlungsleiter: Mag. Ronald MÜLLWISCH
bautechnischer Amtssachverständiger: DI Karl AMTMANN
maschinentechnischer Amtssachverständiger: Ing. Robert GRUBER
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu be¬steht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller ein¬gereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beeinträch-tigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen er¬heben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe .....)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben wer-den, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhand-lung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nach¬träg¬liche Ein¬wen¬dun¬gen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991).
Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
Rechtsanwälten und Notaren,
amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit.
In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Be¬zirks¬haupt¬mann-schaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) Herrn Thomas LIPP, 8311 Markt Hartmannsdorf, Reith 14,
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestellten Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2.) die Marktgemeinde in 8261 Sinabelkirchen ( 5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen.
Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahme-vermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die be-nachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf ersichtlich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Ver-fahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme (z. H. Herrn Ing. Martin FELDBACHER),
unter Anschluss des Plansatzes "A",
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung eines bautechnischen Amtssachverständigen:
(z. H. Herrn DI Karl AMTMANN),
unter Anschluss des Plansatzes "B",
5.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Steirischer Zentralraum in
8020 Graz, Bahnhofgürtel 77,
Referat Wasser, Umwelt und Baukultur
wegen Entsendung eines maschinentechnischen Amtssachverständigen:
(z.H. Herrn Ing. Robert GRUBER),
unter Anschluss des Plansatzes "C",
6.) Herrn Bertwin ISSOWITSCH, N-3472 Bodalen, Eikeleina 139,
7.) Frau Maria GMOSER, 8261 Sinabelkirchen, Gnieß 68,
8.) Frau Brigitte HOFER, 8261 Sinabelkirchen, Gnieß 68,
9.) Herrn Günter GRUBER, 8261 Sinabelkirchen, Gnieß 65,
10.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Straßenbau und Verkehrswesen.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Ronald MÜLLWISCH, e.h.
F.d.R.d.A.: