Anne-Marie PANC, 8160 Weiz, Dr.-Karl-Widdmann-Straße 55; Imbiss in 8160 Weiz, Dr.-Karl-Widdmann-Straße
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
GZ .: BHWZ-4.1-159/2013
Ggst.: Anne-Marie PANC,
8160 Weiz, Dr.-Karl-Widdmann-Straße 55/5;
Imbiss in
8160 Weiz, Dr.-Karl-Widdmann-Straße.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994.
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Eva Langmann
Tel.: (03172) 600- 221
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 30. Juli 2013
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
Mittwoch, den 14. August 2013 um 09:00 Uhr.
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
an Ort und Stelle
Mit Eingabe vom 25. Juli 2013 hat Frau Anne-Marie PANC, 8160 Weiz, Dr.-Karl-Widdmann-Straße 55/5, bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz die gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Imbisses, auf dem Grundstück Nr. 120/4, KG Weiz, Stadtgemeinde Weiz, beantragt.
Kurzbeschreibung des Projektes: Imbiss für fertige Backwaren, Verabreichung von Speisen in einfacher Art, Ausschank von nicht alkoholischen Getränken und Bier in handelsüblichen verschlossenen Gefäßen
Bauliche Anlagen: Verkaufs- und Lagerbereich
Maschinelle Anlagen: Backofen, Kaffeemaschine, Spülmaschine,
Gefrierschrank, Kühlschrank für Getränke
Heizungsanlage: Fernwärme
Gesamtbetriebsfläche: 129,50 m²
Betriebszeiten: 05:00-23:00 Uhr
Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer: 2-3
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
Gesetz 1991 idgF,
§ 93 (2) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz idgF.
Verhandlungsleiter: Mag. Eva LANGMANN
anlagentechnische Amtssachverständige: DI Barbara MEISTERHOFER
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu be¬steht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller ein¬gereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beeinträch-tigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen er¬heben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe .....)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben werden, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nach¬träg¬liche Ein¬wen¬dun¬gen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991).
Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
Rechtsanwälten und Notaren,
amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit.
In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Be¬zirks¬haupt¬mann-schaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) Frau Anne-Marie PANC, 8160 Weiz, Dr.-Karl-Widdmann-Straße 55/5,
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestellten Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2.) die Stadtgemeinde in 8160 Weiz ( 5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen.
Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahmevermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die benachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf ersichtlich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Verfahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme,
unter Anschluss des Plansatzes "A",
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung einer anlagentechnischen Amtssachverständigen:
(z. H. Frau DI Barbara MEISTERHOFER),
unter Anschluss des Plansatzes "B",
5.) das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 14,
Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit, 8010 Graz, Stempfergasse 7,
6.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Straßenbau und Verkehrswesen,
7.) die ANDRITZ HYDRO GmbH, 1140 Wien, Penzinger Straße 76,
8.) die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft ELIN GmbH,
8160 Weiz, Kapruner-Generator-Straße 38.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Eva LANGMANN, e.h.
F.d.R.d.A.: