Stefan HOLLERSBACHER, 8184 Feistritz bei Anger, Oberfeistritz 1; Kfz-Werkstatt in 8184 Feistritz bei Anger, Oberfeistritz 48a
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
GZ .: BHWZ-4.1-72/2013
Ggst.: Stefan HOLLERSBACHER,
8184 Feistritz bei Anger, Oberfeistritz 1;
Kfz-Werkstatt in
8184 Feistritz bei Anger, Oberfeistritz 48a.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994.
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Eva Langmann
Tel.: (03172) 600- 221
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 30. Juli 2013
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
Mittwoch, den 14. August 2013 um ca. 11:00 Uhr.
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
an Ort und Stelle
Mit Eingabe vom 27. Mai 2013 hat Herr Stefan HOLLERSBACHER, 8184 Feistritz bei Anger, Oberfeistritz 1, bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz die gewerberechtliche Ge-nehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Kfz-Werkstätte, auf dem Grundstück Nr. 112, KG Oberfeistritz, Gemeinde Feistritz bei Anger, beantragt.
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
Gesetz 1991 idgF,
§ 93 (2) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz idgF.
Verhandlungsleiter: Mag. Eva LANGMANN
anlagentechnische Amtssachverständige: DI Barbara MEISTERHOFER
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu be¬steht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller ein¬gereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beeinträch-tigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen er¬heben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe .....)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben wer-den, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhand-lung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nach¬träg¬liche Ein¬wen¬dun¬gen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991).
Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
Rechtsanwälten und Notaren,
amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit.
In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Be¬zirks¬haupt¬mann-schaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) Herrn Stefan HOLLERSBACHER, 8184 Feistritz bei Anger, Oberfeistritz 1,
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestellten Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2.) die Gemeinde in 8184 Feistritz bei Anger ( 5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen.
Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahme-vermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die be-nachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf ersichtlich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Ver-fahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme,
unter Anschluss des Plansatzes "A",
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung einer anlagentechnischen Amtssachverständigen:
(z. H. Frau DI Barbara MEISTERHOFER),
unter Anschluss des Plansatzes "B",
5.) Frau Monika-Renate HOLLERSBACHER, 8184 Feistritz bei Anger,
Oberfeistritz 48,
6.) Herrn Josef HOLLERSBACHER, 8184 Feistritz bei Anger, Oberfeistritz 48,
7.) Herrn Alexander DE BUIGNE, 8184 Feistritz bei Anger, Oberfeistritz 46,
8.) Frau Elisabeth DE BUIGNE, 8184 Feistritz bei Anger, Oberfeistritz 46,
9.) die Naintsch Mineralwerke GmbH, 8045 Graz, Andritzer Reichsstraße 26/1.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Eva LANGMANN, e.h.
F.d.R.d.A.: