Autohaus Weiz GmbH & Co KG, 8160 Weiz, Werksweg 10-14; Änderung der Energieversorgung auf Erdgas, Errichtung eines Längsparkplatzes
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
GZ .: BHWZ-4.1-57/2013
Ggst.: Autohaus Weiz GmbH & Co KG,
8160 Weiz, Werksweg 10-14;
Änderung der Energieversorgung auf Erdgas,
Errichtung eines Längsparkplatzes-Gst.Nr. 452/10.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994.
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Eva Langmann
Tel.: (03172) 600- 221
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 02. August 2013
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
Montag, den 19. August 2013 um 09:00 Uhr.
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
an Ort und Stelle
Mit Eingabe vom 04. Juni 2013 hat die Autohaus Weiz GmbH & Co KG, 8160 Weiz, Werksweg 10-14, bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz die gewerberechtliche Änderungs-genehmigung für die Kfz-Werkstätte, auf den Grundstücken Nr. 452/13 und 452/10, KG Weiz, Stadtgemeinde Weiz, beantragt.
Kurzbeschreibung des Projektes: Änderung der Energieversorgung auf Erdgas,
Errichtung eines Längsparkplatzes auf Gst.Nr. 452/10, KG Weiz
Betriebszeiten: bleiben unverändert
(Mo-Fr 07:30-17:00 Uhr, Sa 08:00-12:00 Uhr)
Erstgenehmigung Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz
vom 21. März 1974, GZ.: 4 Ü 3/4-1974
Änderungsgenehmigung: Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Weiz
vom 03. Februar 1981, GZ.: 4 Ü 3-77,
vom 18. Februar 2009, GZ.: 4.1-243/2006,
vom 23. November 2010, GZ.: 4.1-101/2010.
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
Gesetz 1991 idgF,
§ 93 (3) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz idgF.
Verhandlungsleiter: Mag. Eva LANGMANN
bautechnischer Amtssachverständiger: Ing. Hubert MAIER
maschinentechnischer Amtssachverständiger: DI Richard RIEDELSBERGER
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu be¬steht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller ein¬gereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beeinträch-tigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen er¬heben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe .....)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben wer-den, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhand-lung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nach¬träg¬liche Ein¬wen¬dun¬gen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991).
Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
Rechtsanwälten und Notaren,
amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit.
In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Be¬zirks¬haupt¬mann-schaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) die Autohaus Weiz GmbH & Co KG, 8160 Weiz, Werksweg 10-14,
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestellten Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2) die Stadtgemeinde in 8160 Weiz ( 5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen.
Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahme-vermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die be-nachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf ersichtlich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Ver-fahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme,
unter Anschluss des Plansatzes "A",
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung eines bautechnischen Amtssachverständigen:
(z. H. Herrn Ing. Hubert MAIER),
unter Anschluss des Plansatzes "B",
5.) das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 15, Maschinentechnik,
8010 Graz, Landhausgasse 7,
wegen Entsendung eines maschinentechnischen Amtssachverständigen,
unter Anschluss des Plansatzes "C" (z. H. Herrn DI Richard RIEDELSBERGER),
6.) das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 14,
Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit, 8010 Graz, Stempfergasse 7,
7.) Frau Bernadette DEXLER, 8160 Weiz, Wiesengasse 13,
8.) Frau Annemarie MOIK, 8160 Weiz, Wiesengasse 13,
9.) Frau Monika FRIESENBICHLER, 8181 St. Ruprecht an der Raab, Pichl 33,
10.) Herrn Gebhard SCHWARZ, 8160 Weiz, Wiesengasse 13,
11.) Frau Anna SCHWARZ, 8160 Weiz, Wiesengasse 13,
12.) Herrn Ing. Helmut TURIN, 8160 Weiz, Wiesengasse 13,
13.) Herrn Siegfried WASSERBAUER, 8160 Weiz, Wiesengasse 13,
14.) Frau Anna WASSERBAUER, 8160 Weiz, Wiesengasse 13,
15.) Frau Lydia KALCHER, 8160 Weiz, Wiesengasse 7/P/2,
16.) Frau Mahdokht RAINER, 8160 Weiz, Wiesengasse 11 Haus 4/4,
17.) Frau Hermine SCHLEMMER, 8160 Weiz, Wiesengasse 7,
18.) Herrn Hans-Jürgen GEDERMANN, 8160 Weiz, Wiesengasse 5,
19.) Frau Doris GEDERMANN, 8160 Weiz, Wiesengasse 5,
20.) Frau Brigitte WEBER, 8160 Weiz, Wiesengasse 15,
21.) Herrn DI Manfred LINKE, 8160 Weiz, Wiesengasse 15,
22.) Frau Sigrid TROPPAUER, 8184 Anger, Fresen 78,
23.) Herrn Martin WEIDACHER, 8160 Weiz, Wiesengasse 11/5,
24.) Herrn Peter FETZ, 8160 Weiz, Wiesengasse 7/2/1,
25.) Frau Margaretha FETZ, 8160 Weiz, Wiesengasse 7/2/1,
26.) Herrn Theo Werner KOBLISCHEK, 8160 Krottendorf, Hofstraße 7,
27.) Herrn Franz WINKELBAUER, 8184 Feistritz bei Anger, Viertelfeistritz 87,
28.) Herrn Franz HUTTER, 8160 Weiz, Marburger Straße 77,
29.) Frau Elisabeth SCHIEFER, 8160 Weiz, Leopoldhofweg 17,
30.) Herrn Gunther KNILL, 8160 Weiz, Mosdorfergasse 11,
31.) Herrn Mag. Friedrich ROTHWANGL, 8010 Graz, Stiftingtalstraße 231,
32.) Herrn Johann ROTHWANGL, 8670 Krieglach, Freßnitz 9,
33.) Herrn Johann LOIDL, 8160 Weiz, Mühlgasse 50,
34.) Herrn Manfred GRÜBLER, 8051 Thal, Unterthal 618.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Eva LANGMANN, e.h.
F.d.R.d.A.: