Gerhard OBERER, 8181 Mitterdorf an der Raab, Pichl an der Raab 24/1; Solarium in 8192 Strallegg 301
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Eva Langmann
Tel.: (03172) 600 - 221
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 27. August 2013
BHWZ-4.1 55/2013
Ggst.: Gerhard OBERER,
8181 Mitterdorf an der Raab, Pichl an der Raab 24/1;
Solarium in 8192 Strallegg 301
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994.
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
Mittwoch, den 11. September 2013 um 09:00 Uhr.
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
an Ort und Stelle,
Mit Eingabe vom 08. August 2013 hat Herr Gerhard OBERER, 8181 Mitterdorf an der Raab, Pichl an der Raab 24/1, bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz die gewerberechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Solariums auf dem Grundstück Nr. 109/6, KG. Strallegg, Gemeinde 8192 Strallegg, beantragt.
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff der Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG des Allgemeinen Verwaltungsverfahrens-
gesetzes idgF,
§ 93 (2)des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994, BGBl 450 idgF.
Verhandlungsleiter: Mag. Ronald MÜLLWISCH
anlagentechnische Amtssachverständige: DI Barbara MEISTERHOFER
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu be¬steht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller ein¬gereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beein-träch¬tigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen er-heben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe, ...)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben wer-den, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhand-lung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nach¬träg¬liche Ein¬wen¬dun-gen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991).
Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
Rechtsanwälten und Notaren,
amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit.
In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Be¬zirks¬haupt¬mann-schaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) Herrn Gerhard OBERER, 8181 Mitterdorf an der Raab, Pichl an der Raab 24/1,
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die be-stellten Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2.) die Gemeinde in 8192 Strallegg (5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen.
Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahme-vermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die be-nachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf ersicht-lich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Ver-fahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
Bei Anlagen mit erhöhter Feuer- und Explosionsgefahr, soll ein Vertreter der Feuer-wehr an der Verhandlung namens der Gemeinde teilnehmen.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme (zH Herrn Ing. Martin FELDBACHER),
unter Anschluss des Plansatzes "A",
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung einer anlagentechnischen Amtssachverständigen,
(zH Frau DI Barbara MEISTERHOFER),
unter Anschluss des Plansatzes "B",
5.) die Dr. Christian Geyer GmbH, 8192 Strallegg 300.
6.) die Römisch-katholische Pfarrpfründe St. Johann Baptist in Strallegg,
8192 Strallegg 1.
7.) Herrn Josef KERN, 8192 Strallegg 121.
8.) Herrn Johann SCHNEEBERGER, 8192 Strallegg 19.
9.) Frau Maria SCHNEEBERGER, 8192 Strallegg 19.
10.) Frau Elisabeth ALBERT, 8192 Strallegg 2.
11.) Herrn Johann ALBERT, 8192 Strallegg 2.
12.) Herrn Harald RIEGLER, 8192 Strallegg 116.
Der Bezirkshauptmann:
i.V. Mag. Eva LANGMANN, e.h.
F.d.R.d.A.: