Lagerhaus Thermenland eGen, 8265 Großwilfersdorf 204; Lagerhaus
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
GZ .: BHWZ-4.1-101/2013
Ggst.: Lagerhaus Thermenland eGen,
8263 Großwilfersdorf 240;
Lagerhaus in
8261 Sinabelkirchen, Untergroßau 136.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994.
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Ronald Müllwisch
Tel.: (03172) 600- 220
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 16. September 2013
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
Montag, den 30. September 2013 um 09:00 Uhr.
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
an Ort und Stelle
Mit Eingabe vom 05. Juli 2013 hat die Lagerhaus Thermenland eGen, 8263 Großwilfers-dorf 240, bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz die gewerberechtliche Genehmigung für die Änderung und den Betrieb des Lagerhauses, auf den Grundstücken Nr. 333/4 und 333/6, KG Untergroßau, Marktgemeinde Sinabelkirchen, beantragt.
Kurzbeschreibung des Projektes: Zu- und Umbau Lagerhaus Sinabelkirchen
Bauliche Anlagen: Zubau von ca. 380 m²
Bruttogeschoßfläche
Außenanlagen: Parkplätze und Verkehrswege
Maschinelle Anlagen: Stapler
Heizungsanlage: Fernwärme
Ausweisung im Flächenwidmungsplan: Gewerbegebiet
Gesamtbetriebsfläche: 2.808 m²
Betriebszeiten: Mo-Fr 05:00-19:30 Uhr,
Sa 05:00-14:00 Uhr
Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer: 12 Personen
elektrischer Gesamtanschlusswert: 53,8 kW
Gesamtzahl der motorischen Leistung (kW),
die zum Antrieb der Maschinen
notwendig sind: 2 kW
Erstgenehmigung Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz
vom 25. Oktober 1989, GZ.: 4.1 L 20-88
Änderungsgenehmigung: Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz
vom 28. März 2000, GZ.: 4.1-14/2000.
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
Gesetz 1991 idgF,
§ 93 (3) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz idgF.
Verhandlungsleiter: Mag. Ronald MÜLLWISCH
bautechnischer Amtssachverständiger: Ing. Hubert MAIER
maschinentechnischer Amtssachverständiger: DI Richard RIEDELSBERGER
chemotechnische Amtssachverständige: DI Brigitte EDER
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu be¬steht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller ein¬gereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beeinträch-tigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen er¬heben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe .....)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben wer-den, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhand-lung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nach¬träg¬liche Ein¬wen¬dun¬gen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991).
Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
Rechtsanwälten und Notaren,
amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit.
In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Be¬zirks¬haupt¬mann-schaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) die Lagerhaus Thermenland eGen, 8263 Großwilfersdorf 240,
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestellten Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2.) die Marktgemeinde in 8261 Sinabelkirchen ( 5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen.
Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahme-vermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die be-nachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf ersichtlich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Ver-fahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme (z. H. Herrn Ing. Martin FELDBACHER),
unter Anschluss des Plansatzes "A",
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung eines bautechnischen Amtssachverständigen:
(z. H. Herrn Ing. Hubert MAIER),
unter Anschluss des Plansatzes "B",
5.) das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 15, Maschinentechnik,
8010 Graz, Landhausgasse 7,
wegen Entsendung eines maschinentechnischen Amtssachverständigen,
unter Anschluss des Plansatzes "C" (z. H. Herrn DI Richard RIEDELSBERGER),
6.) das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 15,
8010 Graz, Landhausgasse 7,
wegen Entsendung einer chemotechnischen Amtssachverständigen,
unter Anschluss des Plansatzes "D" (z. H. Frau DI Brigitte EDER),
7.) die Ziegler GesellschaftmbH, 8200 Hofstätten an der Raab, Wetzawinkel 33,
8.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2,
Referat Straßenbau und Verkehrswesen,
9.) Herrn Johann ZENGERER, 8265 Gschmaier 122,
10.) Frau Irmgard ZENGERER, 8265 Gschmaier 122.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Ronald MÜLLWISCH, e.h.
F.d.R.d.A.: