Bauernhofer GesmbH, 8172 Naintsch 78, Gastgewerbe - Zu- und Umbau
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994
Öffentliche Kundmachung
GZ .: BHWZ-4.1-153/2012
Ggst.: Bauernhofer GesmbH,
8172 Naintsch 78;
Gastgewerbe- Zu- und Umbau.
Verhandlung nach der Gewerbeordnung 1994.
Gewerbereferat
Bearbeiter: Mag. Ronald Müllwisch
Tel.: (03172) 600- 220
Fax: (03172) 600 - 550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
Weiz, am 20. September 2013
I.
Öffentliche
K U N D M A C H U N G
für die Verhandlung am
Montag, den 07. Oktober 2013 um ca. 11:00 Uhr.
● Treffpunkt der Verhandlungsteilnehmer:
an Ort und Stelle
Mit Eingabe vom 22. April 2013 hat die Bauernhofer GesmbH, 8172 Naintsch 78, bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz die gewerberechtliche Genehmigung für die Änderung und den Betrieb des Gastgewerbebetriebes, auf den Grundstücken Nr. 17/1 und 66/1, KG Naintsch, Gemeinde Naintsch, beantragt.
Kurzbeschreibung des Projektes: Zu- und Umbau des Gastgewerbebetriebes,
Wellnessbereich,
Maschinelle Anlagen: Be- und Entlüftungsanlage, Wasseraufbereitung für das Schwimmbad
Erstgenehmigung Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz
vom 04. September 1975, GZ.: 3 Ba 3/2-1975,
Änderungsgenehmigung: Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Weiz
vom 13. Jänner 1978, GZ.: 4 B 27-1976,
vom 24. September 1979, GZ.: 4 B 27-1976,
vom 09. Februar 1984, GZ.: 4 B 27-76,
vom 25. April 1985, GZ.: 4 B 27-76,
vom 21. Jänner 1992, GZ.: 4.0 B 56-89.
Rechtsgrundlagen: §§ 74 ff und 356 ff Gewerbeordnung 1994 idgF,
§§ 40 bis 44 AVG Allgemeines Verwaltungsverfahrens-
Gesetz 1991 idgF,
§ 93 (3) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz idgF.
Verhandlungsleiter: Mag. Ronald MÜLLWISCH
bautechnischer Amtssachverständiger: Ing. Hubert MAIER
maschinentechnischer Amtssachverständiger: DI Richard RIEDELSBERGER
Hinweise:
Sie können an dieser Verhandlung teilnehmen, eine Verpflichtung dazu be¬steht jedoch nicht.
Zweck der Verhandlung ist es, festzustellen, ob und in welcher Form das vom Antragsteller ein-gereichte Projekt behördlich genehmigt wird.
Wenn sie glauben, durch dieses Projekt in einem Ihrer geschützten Nachbarrechte beeinträch¬tigt zu sein, ist es für Sie wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihre Einwendungen dagegen er¬heben.
Nachbarrechte sind:
• Schutz des Lebens und der Gesundheit
• Schutz des Eigentumes
• Schutz vor unzumutbaren Belästigungen (z.B. durch Lärm, Schadstoffe .....)
Einwendungen müssen entweder bei der Augenscheinsverhandlung mündlich erhoben werden, oder müssen, wenn sie schriftlich verfasst werden, spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz einlangen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich in der mündlichen Verhandlung nach¬träg¬liche Ein¬wen¬dun¬gen nicht vorbehalten können (§ 42 AVG. 1991).
Wenn Sie keine Einwände erheben, erlangen Sie im gewerbebehördlichen Verfahren keine Parteistellung.
Sie können sich in diesem Verfahren auch vertreten lassen. Ihr Vertreter muss dazu von Ihnen bevollmächtigt werden.
Das ist nicht erforderlich bei:
Rechtsanwälten und Notaren,
amtsbekannten Familienmitgliedern oder Mitarbeitern.
Bitte bringen Sie Ihre Kundmachung als Nachweis mit.
In die Projektsunterlagen kann bis zum Tag vor der Verhandlung bei der Be¬zirks¬haupt¬mann¬schaft Weiz Einsicht genommen werden (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr).
Ergeht an:
1.) die Bauernhofer GesmbH, 8172 Naintsch 78, mit der Bitte, den Planer der Schwimmbadanlage zur Verhandlung einzuladen,
Gemäß § 76(3) Ziffer 11 Arbeitnehmerschutzgesetz hat der Arbeitgeber die bestellten Sicherheitsfachkräfte dieser Verhandlung beizuziehen.
2.) die Gemeinde in 8184 Naintsch ( 5-fach),
mit dem Ersuchen, eine Kundmachung an der Amtstafel, und Kundmachungen in den der Anlage unmittelbar benachbarten Häusern anzuschlagen.
Die an der Amtstafel angeschlagene Kundmachung ist mit Anschlag- und Abnahmevermerk dem Verhandlungsleiter bei der Verhandlung zu übergeben und sind die benachbarten Häuser, in denen die Kundmachung angeschlagen wurde, darauf ersichtlich zu machen.
Nach § 355 GewO 1994 ist die Gewerbebehörde verpflichtet, die Gemeinde im Verfahren zur Genehmigung der Betriebsanlage zum Schutz der öffentlichen Interessen (siehe § 74 Abs 2 GewO) zu hören.
3.) das ARBEITSINSPEKTORAT in 8041 Graz, Liebenauer Hauptstraße 2-6,
mit dem Ersuchen um Teilnahme (z. H. Herrn Ing. Martin FELDBACHER),
unter Anschluss des Plansatzes "A",
4.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur,
wegen Entsendung eines bautechnischen Amtssachverständigen:
(z. H. Herrn Ing. Hubert MAIER),
unter Anschluss des Plansatzes "B",
5.) das Amt der Stmk. Landesregierung, Abteilung 15, Maschinentechnik,
8010 Graz, Landhausgasse 7,
wegen Entsendung eines maschinentechnischen Amtssachverständigen,
unter Anschluss des Plansatzes "C" (z. H. Herrn DI Richard RIEDELSBERGER),
6.) die Architekten Ronacher ZT GmbH, 9620 Hermagor, Khünburg 86,
7.) die BAUBEZIRKSLEITUNG Oststeiermark in 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Referat Straßenbau und Verkehrswesen,
8.) Herrn Franz UNTERBERGER, 8172 Naintsch 77,
9.) Frau Maria UNTERBERGER, 8172 Naintsch 77.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
Mag. Ronald MÜLLWISCH, e.h.
F.d.R.d.A.: