Änderung der behördlichen Zuständigkeit
Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Abgabe von Elektronischen Verpflichtungserklärungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist uns ein Anliegen, Sie darauf hinzuweisen, dass mit 1. Jänner 2014 das Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz in Kraft tritt, in dem die behördlichen Zuständigkeiten zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes neu geregelt sind.
Das betrifft auch die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bzw. die Abgabe von Elektronischen Verpflichtungserklärungen - anstelle der Bezirkshauptmannschaften und Magistrate werden für diese Agenden künftig die Landespolizeidirektionen zuständig sein.
Erfreulicher Weise ist es gelungen, dass für die Bezirke Weiz und Hartberg-Fürstenfeld folgende Amtstage der LPD Steiermark zur Beantragung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Abgabe von Elektronischen Verpflichtungserklärungen angeboten werden:
Jeden 2. Montag im Monat in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr auf der Polizeiinspektion Weiz, Straußgasse 5, Tel. 0 59 133/62 60-305.
Wir erlauben uns, Ihnen im Anhang Informationsblätter in diesem Zusammenhang zu übermitteln. Diese und weitere Informationen zum Thema sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres (www.bmi.gv.at) sowie jener der Landespolizeidirektion Steiermark (www.polizei.gv.at/stmk) zu finden.
Mit freundlichen Grüßen!
Der Bezirkshauptmann:
Dr. Rüdiger Taus
Zum Downloaden:
Infoblatt Elektronische VerpflichtungserklärungInfoblatt
Unbedenklichkeitsbescheinigung