Amtsstunden

Montag bis Donnerstag von 8:00 - 15:00 Uhr und
Freitag von 8:00 - 12:30 Uhr

Als Amtsstunden werden jene Zeiten bezeichnet, zu denen schriftliche Anbringen von einer Behörde entgegengenommen werden.
Bei elektronischen Anbringen (E-Mail, Fax oder Online-Formulare zur Erbringung bestimmter Anträge) sind jedoch die   technischen Voraussetzungen zu beachten.
Elektronische Anbringen, die uns außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, werden erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet.
Daher gelten diese Anbringen auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.

Für die Einbringung schriftlicher Anbringen gemäß § 13 AVG an die Bezirkshauptmannschaft Weiz stehen folgende Adressen zur Verfügung:

Einbringung von Schriftstücken per Post: Bezirkshauptmannschaft Weiz, Birkfelderstraße 28, 8160 Weiz 

Einbringung von Schriftstücken per Telefax: (03172) 600-550

Einbringung von Schriftstücken per E-Mail: bhwz@stmk.gv.at