Führerschein - Wiederausfolgung nach Entziehung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Bei einer Entziehungszeit von bis zu 18 Monaten wird der bisherige Führerschein wieder ausgefolgt.
Dauert die Entziehung länger als 18 Monate, ist die Lenkberechtigung erloschen und es muss eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung beantragt werden.
Voraussetzungen
Wiedererteilung: Es ist ein ärztliches Gutachten notwendig, das zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung nicht älter als 18 Monate ist.
Zuständige Stelle
Zusatzinformation
Zuständig ist die Führerscheinbehörde Ihres Wohnsitzes (Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion).
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Wiederausfolgung Ihres Führerscheins stellen. Bitte erkundigen Sie sich über die näheren Details bei der Führerscheinbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Kosten
Wiederausfolgung des alten Führerscheins: 59 Euro
Kosten für ein ärztliches Gutachten und andere Maßnahmen sind in den oben genannten Gebühren nicht enthalten.
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