Aufhebung der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 03.04.2020 über das Verbot von Zusammenkünften und den beschränkten Betrieb in Kinderbetreuungseinrichtungen
Verordnung - Corona - Kinderbetreuungseinrichtungen
Sehr geehrte Damen und Herren!
Aufhebung der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Weiz über das Verbot von Zusammenkünften und den beschränkten Betrieb in Kinderbetreuungseinrichtungen
§ 1
Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 3. April 2020 über das Verbot von Zusammenkünften und den beschränkten Betrieb in Kinderbetreuungseinrichtungen, GZ: BHWZ-49984/2020-2, tritt mit Ablauf des 8. April 2020 außer Kraft.