Zusstellung eines Schriftstückes durch Kundmachung
Zustellung eines Schriftstückes: Frau Miriam Maria Weidl
Zustellung eines Schriftstückes durch Kundmachung an der Amtstafel
Frau
Miriam Maria WEIDL
geb. 10.04.1989
dzt. unbekannten Aufenthaltes
zuletzt wohnhaft gewesen :
Im Sinne des § 25 Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982 idgF. werden Sie davon verständigt, dass bei der Behörde ein Ihnen zustehendes Schriftstück aufliegt.
Sollten Sie das Schriftstück bis zum 25.09.2020 nicht beheben, so gilt die Zustellung als bewirkt.