Zusammenkünfte (Veranstaltungen) nach der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – 5. COVID-19-SchuMaV) idgF

Zusammenkünfte (Veranstaltungen)

nach der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden

(5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - 5. COVID-19-SchuMaV) idgF

 

 

Zur Unterstützung von Antragstellern für Veranstaltungen stellt die BH Weiz zwei Formulare zur Verfügung:

 

  1. Anzeige von Zusammenkünften mit mehr als 50 Teilnehmern
  2. Bewilligung von Zusammenkünften mit mehr als 250 Teilnehmern

 

  Zusammenkunft/Veranstaltung - Anzeige nach 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - 5. COVID-19-SchuMaV (stmk.gv.at)

 Zusammenkunft/Veranstaltung - Bewilligung nach 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - 5. COVID-19-SchuMaV (stmk.gv.at)

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