Zusstellung eines Schriftstückes durch Kundmachung
Zustellung eines Schriftstückes: Herr Thomas STEFAN
Zustellung eines Schriftstückes durch Kundmachung an der Amtstafel
Herr
Thomas STEFAN
dzt. unbekannten Aufenthaltes
Im Sinne des § 25 Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982 idgF. werden Sie davon verständigt, dass bei dieser Behörde ein Ihnen zuzustellendes Schriftstück aufliegt.
BHWZ_617210032500_2021_Veröffentlichung Homepage_Stefan, Thomas