Zustellung eines Schriftstückes durch Kundmachung
Zustellung eines Schriftstückes an Herrn ZAFAR Abdul Wasi
Zustellung eines Schriftstückes durch Kundmachung an der Amtstafel
Ggst.: Abdul Wasi ZAFAR, geb. 01.01.1990,
Bekanntmachung Amtstafel.
Im Sinne des § 25 Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982 idgF, werden Sie davon verständigt, dass bei dieser Behörde ein Ihnen zuzustellendes Schriftstück aufliegt.
Sollten Sie das Schriftstück nicht bis zum
13.03.2024
beheben, so gilt die Zustellung als bewirkt.