Bienenseuche Sperrverordnung - Amerikanische Faulbrut
BHSO-147008/2024-3
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark vom 19.04.2024
über die Bekämpfung ansteckender Krankheiten der Bienen
Auf Grund § 3a des Bienenseuchengesetzes, BGBl. Nr. 290/1988, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 67/2005, wird verordnet:
§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung regelt die Einrichtung einer Zone nach Auftreten von Bösartiger Faulbrut (Amerikanischer Faulbrut) bei Bienen.
(2) Im Umkreis von 3 km gerechnet ab dem Bienenstand mit dem Standort 8311 Eichkögl, mit den Koordinaten (WGS84) Breite 47,03036118 und Länge l5,81744671 wird das Gebiet zur Zone erklärt, innerhalb derer alle Bienenvölker als verdächtig im Sinne des Bienenseuchengesetzes gelten.
(3) Der Plan (Anlage 1) weist die betroffene Zone im Umkreis von 3 km aus.
§ 2
Gebote, Beschränkungen und Verbote innerhalb der Zone
(1) Bienenvölker dürfen aus der Zone nicht ausgebracht und nur mit Bewilligung der Behörde in die Zone eingebracht werden.
(2) Alle Besitzer von Bienenvölker haben - unter Angabe ihres Namens, Adresse und Telefonnummer - die Anzahl und den Standort ihrer Bienenvölker unverzüglich der Behörde schriftlich zu melden.
(3) Bienenvölker dürfen nicht von ihrem Standort verbracht werden.
(4) Der Besitzer ist verpflichtet, den Organen der Behörde Zutritt zum Bienenstand zu gestatten, die Entnahme von Untersuchungsmaterial zu dulden und die für die Maßnahmen nach dem Bienenseuchengesetz erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
(5) Der Besitzer hat die von der Behörde angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen auf seine Kosten durchzuführen.
§ 3
Sanktionen
Übertretungen dieser Anordnungen werden nach § 12 Bienenseuchengesetz, BGBl. Nr. 290/1988, in der Fassung BGBl. I Nr. 67/2005, bestraft.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung, das ist der 19.04.2024, in Kraft.
Gemäß § 3 a Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 25.5.1988, BGBl.Nr. 290/1988, in der derzeit geltenden Fassung, über die Bekämpfung ansteckender Krankheiten der Bienen (Bienenseuchengesetz) wird