Zustellung eines Schriftstückes durch Kundmachung
Zustellung eines Schriftstückes an Herrn LEPRE Antonio
Zustellung eines Schriftstückes durch Kundmachung an der Amtstafel
Ggst.: BHWZ-387030/2023
Bekanntmachung Amtstafel.
Im Sinne des § 89a Abs. 5 StVO iVm § 25 Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982 idgF, werden
Sie davon verständigt, dass bei dieser Behörde ein Ihnen zuzustellendes Schriftstück aufliegt.
Sollten Sie das Schriftstück nicht bis zum
12.09.2024
beheben, so gilt die Zustellung als bewirkt.
Mit freundlichen Grüßen.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
(Mag. Birgit Wiedner)
Angeschlagen am: 29.08.2024