Zustellung eines Schriftstückes durch Kundmachung
Zustellung eines Schriftstückes an Herrn BOCKMANN Daniel
Zustellung eines Schriftstückes durch Kundmachung an der Amtstafel
Ggst.: BHWZ-172109/2024
Bekanntmachung Amtstafel.
BOCKMANN Daniel, geb. 21.12.1976
Verständigung gem. § 25 Zustellgesetz, BGBl. Nr. 205/2022 idgF
Im Sinne des § 25 Zustellgesetz, BGBl Nr. 205/2022 i.d.g.F, werden Sie davon verständigt, dass bei dieser Behörde ein Ihnen zuzustellendes Schriftstück aufliegt.
Sollten Sie das Schriftstück nicht bis zum
05.11.2025
beheben, so gilt die Zustellung als bewirkt.
Mit freundlichen Grüßen.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
(Feichtinger)
Angeschlagen am: 22.10.2025