Zustellung eines Schriftstückes durch Kundmachung
Zustellung eines Schriftstückes
Zustellung eines Schriftstückes an sonstige Berechtigte (unbekannt) der am Standort 8261 Sinabelkirchen 8 am 06.02.2018 vorläufig beschlagnahmten Eingriffsgegenstände
Zustellung eines Schriftstückes durch Kundmachung an der Amtstafel
Ggst.: BHWZ-23288/2026-8
Bekanntmachung
Zustellung eines Schriftstückes
durch Kundmachung an der Amtstafel
an sonstige Berechtigte (unbekannt) der am Standort 8261 Sinabelkirchen 8 am 06.02.2018 vorläufig beschlagnahmten Eingriffsgegenstände
Verständigung gem. § 25 Zustellgesetz, BGBl. Nr. 205/2022 idgF
Im Sinne des § 25 Zustellgesetz, BGBl Nr. 205/2022 i.d.g.F, werden Sie davon verständigt, dass bei dieser Behörde ein Ihnen zuzustellendes Schriftstück aufliegt.
Sollten Sie das Schriftstück nicht bis zum
18.02.2026
beheben, so gilt die Zustellung als bewirkt.
Mit freundlichen Grüßen.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
(Mag. Birgit Wiedner)
Zustellung eines Schriftstückes durch Kundmachung
