Zustellung eines Schriftstückes durch Kundmachung
Zustellung eines Schriftstückes
Zustellung eines Schriftstückes an den unbekannten Veranstalter der am Standort 8184 Umfahrungsstraße 4 am 10.05.2016 beschlagnahmten Glücksspielgeräte
Zustellung eines Schriftstückes durch Kundmachung an der Amtstafel
Ggst.: BHWZ-23170/2026-10
Bekanntmachung
Zustellung eines Schriftstückes
durch Kundmachung an der Amtstafel
an den unbekannten Veranstalter der am Standort 8184 Umfahrungsstraße 4 am 10.05.2016 beschlagnahmten Glücksspielgeräte
Verständigung gem. § 25 Zustellgesetz, BGBl. Nr. 205/2022 idgF
Im Sinne des § 25 Zustellgesetz, BGBl Nr. 205/2022 i.d.g.F, werden Sie davon verständigt, dass bei dieser Behörde ein Ihnen zuzustellendes Schriftstück aufliegt.
Sollten Sie das Schriftstück nicht bis zum
20.02.2026
beheben, so gilt die Zustellung als bewirkt.
Mit freundlichen Grüßen.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
(Daniela Graf)
