Zustellung eines Schriftstückes durch öffentliche Kundmachung
Zustellung eines Schriftstückes
Zustellung eines Schriftstückes durch öffentliche Kundmachung - Rene Christian Kraßnigg
Zustellung eines Schriftstückes durch öffentliche Kundmachung an der Amtstafel
Ggst.: BHWZ-296782/2026-3
Zustellung eines Schriftstückes durch öffentliche Kundmachung an Herrn Rene Christian Kraßnigg derzeit unbekannten Aufenthaltes
Gemäß § 25 Zustellgesetz, BGBl Nr. 205/2022 i.d.g.F., werden Sie davon verständigt, dass bei dieser
Behörde ein Ihnen zuzustellendes Schriftstück aufliegt.
Sollten Sie das Schriftstück bis zum 01.10.2026 nicht beheben, so gilt die Zustellung als bewirkt.
Mit freundlichen Grüßen.
Der Bezirkshauptmann:
i.V.
(Andrea Pieber-Alber)
Kundmachung:
Rene Christian Kraßnigg
