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Aufenthaltskarte (EWR)
Angehörige von Österreicherinnen oder Österreichern , anderen EU-/EWR-Bürgerinnen oder -Bürgern bzw. Schweizerinnen oder Schweizern, die zur Niederlassung in Österreich berechtigt sind, benötigen eine Daueraufenthaltskarte.
Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen
Drittstaatsangehörige (weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger noch Schweizerinnen/Schweizer), die sich in Österreich länger als sechs Monate aufhalten wollen, benötigen einen Aufenthaltstitel.
Aufenthalt von EWR-Bürgern, Schweizern und deren Angehörigen
Als EWR-Bürgerin oder -Bürger bzw. Schweizerin oder Schweizer haben Sie das Recht auf Einreise und Aufenthalt auf dem Territorium eines beliebigen EWR-Mitgliedstaates und der Schweiz für bis zu drei M…
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